Die Anmeldung zum 10. Gießener Firmenlauf 2023 wird voraussichtlich im Januar 2023 freigegeben.


vrssl. Zeit-Ablauf
ab 15 Uhr: Ausgabe der Startnummern an Teamcaptains
16.00 Uhr: Begrüßung und Start des Rahmenprogramms
16:30 Uhr: Aufwärmen
17.00 Uhr: Startschuss
18.00 Uhr: voraussichtlicher letzter Einlauf
19.00 Uhr: Ehrung von Teams und Läufern, Start der "Party"
22.00 Uhr: Ende der Veranstaltung

So funktionierts:

  • Anmeldung bevorzugt nur über den Teamcaptain ihrer Firma.
    Gibt es in Ihrer Firma noch keinen Teamcaptain? Ergreifen Sie doch die Initiative und werden selbst zum Teamcaptain. Gerne können Sie uns Ihre E-Mailadresse per Mail zukommen lassen, um in unseren Verteiler zu gelangen.
  • Die Kosten pro Person belaufen sich auf 15 Euro (inkl. MwSt.).Sprechen Sie mit ihrer Unternehmensleitung, dass die Teilnahmegebühren von ihrem Unternehmen gesponsort werden.
  • Die Rechnung wird ihnen per Mail zugesendet.
  • Der Erlöse kommen wieder der Jugendförderung des Vereins Startschuss für's Leben e.V. zu Gute.
  • Beachten Sie den Datenschutz und die Hygienevorschriften.

Giessener Firmenlauf Teilnehmen

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmebedingungen 10. Giessener Firmenlauf

1.

Mit Anmeldung und Teilnahme am Gießener Firmenlauf erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Teilnahmebedingungen an. Diese werden Vertragsbestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

2.

Startberechtigt beim GIESSENER FIRMENLAUF in dem Wettbewerb der Erwachsenen ist, wer das vorgesehene Mindestalter von 15 Jahren (Geburtsjahr 2007 oder früher) erreicht hat. Es wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer körperlich fit ist und für diesen Wettkampf ausreichend trainiert hat.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihre gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettkampf selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen.

3.

Die Anmeldung zum Giessener Firmenlauf erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Teilnahmebedingungen an. Diese werden Vertragsbestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. FIRMENLAUF ist nach Ausfüllung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars verbindlich. Die Gebühr beträgt pro Einzelstarter 15,- € (darin enthalten sind: Startgeld, Champion Chip zur Zeitmessung, Erfrischungsgetränk) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt er später als 14 Tage nach Anmeldung seine Nichtteilnahme gegenüber  dem Veranstalter, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Startgeldes bestehen. Sollte das Startgeld bereits geleistet worden sein, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

4.

Die Anmeldung für nicht volljährige Teilnehmer sowie die Abholung der Startnummer und Bezahlung der Startgebühr muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.

5.

Die Übergabe der Startunterlagen (z.B. Startnummer, Zeitnahme Chip) erfolgt ausschließlich nach Begleichung der Startgebühren und erfolgt voraussichtlich ab 15:00 Uhr am Tag des Laufs.

6.

Den Anweisungen des Veranstalters sowie des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören und/oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

7.

Bei Absage der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Anordnung besteht keine Schadensersatzverpflichtung (z.B. Rückerstattung Startgeld) des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

8.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen und/oder aufgrund sonstiger entstehender, unvorhersehbarer Hindernisse oder Ereignisse den Wettkampf zu unterbrechen oder abzubrechen.

9.

Eine notwendige medizinische Behandlung erfolgt auf Kosten des Teilnehmers.

10. Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung

10.1.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

10.2.

Der Teilnehmer stellt den Veranstalter sowie die von ihm eingesetzten Firmen und Helfer von jeglicher Haftung frei, es sei denn, der Veranstalter hat die Schäden vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

10.3.

Personenschäden sind der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungssumme beläuft sich derzeit auf € … . ,bei Personenschäden sowie … €, bei Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung aller Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen der Veranstalter zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

10.4.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Wettkampf. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

10.5.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer.

11. Datenerhebung und Datenverarbeitung

11.1.

Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BDSG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

11.2.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.

11.3.

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, seiner Firma, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Disziplin, Platzierung und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Ergebnisliste, Teilnehmerliste, etc.) sowie in allen elektronischen Medien (v.a. dem Internet) einverstanden.

11.4.

Der Teilnehmer kann der Weitergabe und Veröffentlichung seiner vorgenannten personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

12.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigen (Filme, DVD etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

 

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